ATEX-Motoren für explosionsgefährdete Bereiche

Die Produktlinie explosionsgeschützter ATEX-Motoren von Fabrika ist für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt und umfasst Motoren für alle Zonen (1, 2, 21 und 22).

Um zu ermitteln, welcher Motor benötigt wird, müssen die vorhandenen Gefahrenbereiche zunächst jeweils einer dieser Zonen zugeordnet werden. Der Endnutzer ist selbst für die Zuordnung von Gefahrenbereichen verantwortlich. Die Richtlinie 1999/92/EG enthält Informationen zur „Einteilung von Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein können“. Die entsprechenden Referenznormen sind EN 60079-10-1 für Gas und EN 60079-10-2 für Staub.

Die folgende Tabelle 1 ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Motorenauswahl:

Tabelle 1: ATEX-Zonen definiert und erklärt

Die verschiedenen Kategorien werden im folgenden Abschnitt erläutert.

  1. E marking (CE-Kennzeichnung): Zeigt an, dass das Gerät die CE-Anforderungen erfüllt.
  2. Number of the certifying “notified” body (Nummer der zertifizierenden „benannten“ Stelle): Gibt die Zertifizierungsstelle mit einer eindeutigen Nummer an.
  3. Explosion protection marking (Explosionsschutz-Kennzeichnung): Gibt an, dass das elektrische Betriebsmittel explosionsgeschützt ist.
  4. Device group (Gerätegruppe):
    1. I: Umfasst elektrische Betriebsmittel, die für den Einsatz in unterirdischen Bereichen wie Bergwerken (schlagwettergefährdete Grubenbaue) bestimmt sind (Fabrika kann keine Motoren für diese Gruppe liefern).
    2. II: Umfasst elektrische Betriebsmittel, die für den Einsatz in gasexplosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind (nicht Grubenbaue).
  5. Category (Kategorie): Gruppe II unterteilt sich in zwei Kategorien:
    1. Kategorie 2/Zone 1 und 21: hohes Maß an Sicherheit
    2. Kategorie 3/Zone 2 und 22: normales Maß an Sicherheit
  6. Ex atmosphere (Ex-Atmosphäre): Gibt an, ob das Gerät in einer staubhaltigen (D) oder gashaltigen (G) Atmosphäre betrieben wird.
  7. Explosion-protected equipment (Explosionsgeschützte Betriebsmittel): Sind unabhängig von der Zone mit „Ex“ gekennzeichnet.
  8. Type of protection (Zündschutzart): Die ATEX-Elektromotoren von Fabrika können über die folgenden Zündschutzarten verfügen:
    1. Ex db: druckfest gekapselter Motor und Klemmenkasten für Zone 1, Gas
    2. Ex db eb: Motor Ex db (druckfest gekapselt) und Klemmenkasten Ex eb (erhöhte Sicherheit) für Zone 1, Gas
    3. Ex eb: erhöhte Sicherheit für Zone 1, Gas (Hinweis: Frequenzumrichterfunktion für diesen ATEX-Motor nicht zulässig)
    4. Ex ec: nicht funkenbildend für Zone 2, Gas (früher Ex na)
    5. Ex tb: Schutz durch Gehäuse t für Zone 21, Staub
    6. Ex tc: Schutz für Zone 22, Staub
  9. Explosion group and explosion subgroup (Explosionsgruppe und Explosionsuntergruppe):
    1. II: Gas (Hinweis: IIC ist die Gruppe mit den strengsten Anforderungen und umfasst auch IIB und IIA. IIB umfasst auch IIA):
      1. IIC: Wasserstoff, Acetylen, Schwefelkohlenstoff
      2. IIB: Diethylether, Ethylen usw.
      3. IIA: Propan, Butan, Pentan, Erdgas usw.
    2. III: Staub
  1. Temperature class with max. surface temperature (Temperaturklasse mit maximaler Oberflächentemperatur): Die Motoren werden in Abhängigkeit von ihrer maximalen Oberflächentemperatur in eine Temperaturklasse eingestuft (Hinweis: Je höher der T-Wert, desto höher der Schutz in der Motortemperaturklasse. Beispiel: Die Temperaturklasse T4 umfasst die Temperaturklasse T3 usw.).
  2. Equipment protection level (Geräteschutzniveau): Gibt das Schutzniveau des elektrischen Betriebsmittels an.

Tabelle 2: Visuelle Darstellung der ATEX-Zonen

ATEX – Hintergründe

„ATEX“ ist die Abkürzung des französischen Begriffs „atmosphères explosibles“, d. h. explosionsgefährdete Atmosphären. In der Europäischen Union wird der Explosionsschutz durch Richtlinien und Gesetze geregelt.

So hat die EU zu diesem Zweck 1994 die europäische Richtlinie 94/9/EG „zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen“ erlassen. Artikel 95 dieser Richtlinie (vor 1997: 100a) richtet sich an Hersteller und Importeure von explosionsgeschützten Betriebsmitteln und regelt das Inverkehrbringen dieser Betriebsmittel durch Festlegung von Bauarten, Zertifizierung, Herstellung und Qualitätssicherung, Kennzeichnung, Nutzungsanweisungen und Konformitätserklärung. Diese Richtlinie ist in Fachkreisen inoffiziell als „ATEX 95“ oder „100 a“ bekannt.

Ebenfalls relevant ist die Richtlinie 99/92/EG („ATEX 137“; vor 1997 noch als „ATEX 118a“ bezeichnet). Sie richtet sich an die Betreiber von Betriebsmitteln (Arbeitsplätze und Arbeitsstätten) und weist diesen die Verantwortung für die Beurteilung der Explosionsgefahr am Einsatzort zu. Kurz: Die Unternehmen müssen genau festlegen, welche Art oder „Kategorie“ von Explosionsschutz ihre Betriebsmittel tatsächlich benötigen.